Kundeninformationen
CargoBeamer bringt alle Ihre Sattelauflieger auf die Schiene, ohne spezielle Sonderausstattung wie zum Beispiel Greifkanten. So können auch Ihre MEGA-Trailer, Tank-, Silo- und Kühlauflieger Zug fahren. Ihr Transportablauf wird planbar, denn Sie können mit festen Laufzeiten rechnen. Und die Fahrverbote an Feiertagen, Sonntagen und während der Sommerferien entfallen. Für LKW im Kombinierten Verkehr entfällt zudem die Kfz-Steuer.
Dank uns sparen Sie Kosten für Maut, Treibstoff und CO2-Emissionen. Probleme wie Unpünktlichkeit durch Staus sind dank CargoBeamer Geschichte! Profitieren Sie außerdem von glücklicheren Fahrern, welche die Abende statt auf Rastplätzen zuhause bei ihren Familien verbringen können.
Erhöhen Sie die Auslastung Ihrer Zugmaschinen deutlich! Mit CargoBeamer können Ihre Auflieger 4 to zusätzlich laden, also 44 statt 40 to Gesamtgewicht. Des Weiteren können Sie Ihr Geschäft mit mindestens doppelt so vielen Sattelaufliegern wie bisher betreiben, wobei nur die Hälfe auf der Schiene unterwegs ist.
Da Ihr Auflieger im CargoBeamer-Waggon so angehängt ist wie an einer Zugmaschine, werden Rahmen und Standbeine maximal so stark belastet, wie es auf der Straße der Fall wäre. Auch Achsen, Bremsen und Reifen werden auf der Reise mit CargoBeamer geschont, so dass sich die Lebensdauer Ihres Sattelaufliegers verlängert.
Ihr Sattelauflieger wird während der Transportzeit nicht von uns berührt. Bei der Ein- und Ausfahrt und im Terminal wird alles genau mit Bildern dokumentiert, so dass Sie über den Zustand informiert sind. Sollte einmal etwas passieren, ist Ihr Auflieger über CargoBeamer versichert.
Als CargoBeamer Kunde erhalten Sie für Ihr Unternehmen einen Account und für Ihre Mitarbeiter entsprechende Zugänge. Für die Registrierung benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Firmenangaben
- Firma
- Straße und Hausnummer
- Postfach
- Land, PLZ, Ort
- Telefonnummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt - IdNr.)
- Webseite
Kontaktperson
- Vorname
- Nachname
- Telefonnummer
- Mobil
Alternativ können Sie auch unser Formular zur Angebotsanfrage verwenden, welches Sie hier finden.
Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten per Mail. Den Aktivierungslink können Sie in unserem Buchungsportal innerhalb von 24h bestätigen und Ihr persönliches Passwort hinterlegen.
Die Buchung findet über unser Online-Portal eLogistics statt. Für Sie Durchführung Ihres Auftrages benötigen wir folgende Angaben:
Angaben zum Transport des Sattelaufliegers
- Versanddatum
- Versandterminal
- Empfangsterminal
- Brutto-Ladungsgewicht / Gesamtgewicht Sattelauflieger
- Typ Sattelauflieger (Curtainsider, Pritschen Planenfahrzeug, Kühlauflieger, Kofferauflieger, Schubboden-Auflieger, Tankauflieger, Siloauflieger, Kippauflieger, Chassis)
- Kennzeichen Sattelauflieger
- Gutangaben, gegebenenfalls Gefahrgutangaben, Zollinformationen
- Plombennummer
Angaben zur Anlieferung und Abholung der Sattelauflieger
- Fahrername LKW
- LKW Kennzeichen
- Firma LKW
Währen Ihrer Buchung werden freie Kapazitäten geprüft. Sollten wir mit Abschluss unserer Disposition Kapazitätsengpässe für Ihren gewünschten Transport auf der von Ihnen gewünschten Abfahrt feststellen, werden wir Sie umgehend informieren.
Sie erhalten auf die von Ihnen hinterlegten E-Mail eine Buchungsbestätigung. In der Buchungsbestätigung ist eine Transport Identifikationsnummer hinterlegt, die bei der Anlieferung und Abholung des Sattelaufliegers von dem Fahrer anzugeben ist.
Kunden mit hohem Frachtaufkommen
Für unsere Kunden mit hohem Versandaufkommen haben wir im gängigen XML-Format eine Schnittstelle für die direkte Kommunikation mit Speditionssystemen definiert.
Durch die Integration der Schnittstelle in das Speditionssystem können aus den dort vorhandenen Daten Buchungsaufträge erzeugt werden.
Abrechnungsverfahren
Bei Buchung ist der Transportpreis sofort fällig, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Die Zahlung kann per Vorkasse / Guthabenkonto, Überweisung oder SEPA-Firmenlastschrift erfolgen.
Nutzen Sie CargoBeamer regelmäßig, haben Sie die Möglichkeit eine Rahmenvereinbarung abzuschließen und für Frachten und sonstige vertragliche Forderungen, die im Rahmen der Inanspruchnahme von Dienst- und Serviceleistungen entstanden sind, ein verlängertes Zahlungsziel zu bekommen. Sobald die erforderlichen Sicherheiten in Form einer Kreditversicherung oder Bankgarantie nachgewiesen sind, steht einer Zusammenarbeit gegen Rechnung nichts mehr im Weg.
Erlaubt sind kranbare und nicht kranbare Standard-, Mega-, Kühl- und Siloauflieger sowie Schubbodenauflieger nach der StVZO, die die folgend gelisteten Randbedingungen erfüllen:
Technische Voraussetzungen
- Sattelauflieger benötigen keine Kodifizierung UIC 596
- EU gültige Zulassung und gültige polizeiliche Kennzeichen
- Ladeeinheiten müssen gem. STVO in einem verkehrssicheren Zustand sein (Räder, Seitenplane und Dachplane, Stützbeine, Rücklichter etc.)
- Sattelauflieger müssen mit einer absenkbaren Luftfederung ausgerüstet sein
- Für nicht kodifizierte Planen-Sattelauflieger: Plane muss ein Ladungssicherungszertifikat aufweisen (EN 12642 Code XL)
- Gesamthöhe, Maximum, abgesenkte Luftfeder 4,0 m
- Gesamtbreite, Maximum 2,6 m
- Gesamtgewicht, maximal 44 to
- Maximale Achslast 9 to
- Maximale Auflagekraft Königszapfen 12 to
Weitere Voraussetzungen
- Die vom BAG (Bundesamt für Güterkraftverkehr) publizierten jeweils gültigen Vorschriften zur Ladungssicherung müssen befolgt und eingehalten werden, insbesondere §22 Abs. 1 STVO und die VDI-Richtlinie 2700 „Ladungssicherung"
- Türen, Seitenplanen und Dachplane müssen ordnungsgemäß verschlossen sein
- Bei Ladeeinheiten mit Planenaufbauten in Curtainsiderausführung müssen die Schiebeplanen geschlossen und das Spannrohr in der entsprechenden Halterung eingerastet sein
- Die Spanngurte müssen geschlossen und gesichert sein. Ein beschädigter, jedoch gesicherter Spanngurt je Seite wird nach behelfsmäßiger Sicherung akzeptiert, jedoch darf dieser nicht direkt neben der Riegelstange liegen. Die Sicherung muss in die Vorrichtung eingehängt sein, parallel zum Eckholm verlaufen und darf keine Verbiegungen aufweisen
- Die Kurbel zur Höhenverstellung der Stützbeine muss an der Ladeeinheiten vorhanden und fixiert sein
Ja, CargoBeamer übernimmt die Beförderung von Sattelauflieger mit Gefahrgut, welches gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene (ADR/RID) zugelassen ist. Ausgeschlossen sind die Gefahrgutklassen
- 1-Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
- 7-Radioaktivität.
Anlieferung / Abholung
Gefahrgut darf erst am Abfahrtstag angeliefert werden und ist am Ankunftstag abzuholen, da in den Terminals in aller Regel keine Möglichkeit zur Lagerung besteht.
Kennzeichnung der Sattelauflieger
Seit dem 1.1.2011 schreibt das RID vor das Sattelauflieger mit Gefahrgut entweder vorne und hinten mit einer orangefarbenen Warntafel oder an beiden Längsseiten mit den entsprechenden Großzetteln (Placards) gekennzeichnet werden muss (1.1.4.4.3 RID).
Gemäß ADR/RID 5.4 müssen die folgenden Angaben mitgeteilt werden, entweder mit der Buchung oder spätestens bei Anlieferung des Sattelaufliegers am Terminal.
Regelungen für alle Klassen
- Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr vor der UN-Nummer bei der Beförderung von Stoffen in Tankcontainern, Tankfahrzeugen, MEGC oder Stoffen in loser Schüttung in Containern (nur RID);
- Die UN-Nummer des Gutes mit den Buchstaben UN vorangestellt;
- Offizielle Benennung des Gutes ggf. ergänzt durch die technische Benennung in Klammern (Sondervorschriften (SV) 61 und 274);
- ergänzt durch Angaben weitere Sondervorschriften (zum Beispiel 640, 645, …);
- Außer bei Klasse 7, die Nummern der Gefahrzettelmuster nach Spalte 5 der Tabelle 3.2.A bzw. nach SV der Spalte 6. Sind mehrere Gefahrzettel angegeben, dann sind die nach der ersten in Klammern anzugeben. Wenn kein Gefahrzettelmuster angegeben ist, muss die Klasse eingetragen werden;
- die Verpackungsgruppe, der die Buchstaben „VG“ vorangestellt werden dürfen;
- Wenn ein Stoff den Klassifizierungskriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entspricht, muss im Beförderungspapier der zusätzliche Ausdruck „UMWELTGEFÄHRDEND“ angegeben sein. Diese Vorschrift gilt nicht für die UN-Nummern 3077 und 3082 und für die in Absatz 5.2.1.8.1 aufgeführten Ausnahmen;
- Angabe, die den Bestimmungen jedes Sonderabkommens entspricht;
- Für den Transport von Versandstücken: Anzahl und Beschreibung der Versandstücke; die Gesamtmenge jedes gefährlichen Gutes mit unterschiedlicher UN-Nummer, unterschiedlicher Bezeichnung oder unterschiedlicher Verpackungsgruppe (als Volumen, Brutto- oder Nettomasse);
- Begrenzte Menge: Angabe der Bruttomasse.
Zusätzliche Regelungen für Klasse 2 (5.4.1.2.2d RID)
Für Kesselwagen und Tankcontainer mit tiefgekühlt verflüssigten Gasen hat der Absender die nachstehende Erklärung in den Frachtbrief einzutragen: „DER BEHÄLTER IST SO ISOLIERT, DASS SICH DIE SICHERHEITSVENTILE NICHT VOR DEM [DATUM] ÖFFNEN KÖNNEN“.
Zusätzliche Regelungen mit einer Seebeförderung
Wenn dem Transport einer LE eine Seebeförderung folgt oder vorausgeht, ggf. zusätzliche Vorschriften für den Transport: „BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1“.
Zusätzliche Regelungen für Abfallbeförderung
Das Wort „ABFALL“ ist der offiziellen Benennung des Stoffes voranzustellen, außer es ist Bestandteil der offiziellen Benennung (5.4.1.1.3).
Zusätzliche Regelungen für leere, ungereinigte LE/Versandstücke
Für leere Umschließungsmittel anderer Klassen als der Klasse 7 und Gefäße für Gase mit einem Fassungsraum vom mehr als 1000 l lautet die Angabe: „LEER UNGEREINIGT“ (5.4.1.1.6.1). Für leere Verpackungen anderer Klassen als der Klasse 7 und Gefäße für Gase mit einem Fassungsraum von höchstens 1000 l lautet die Angabe: Art der Verpackung der das Wort „LEERE(R)“ vorangestellt wird (5.4.1.1.6.2.1).
Zusätzliche Regelungen für Stoffe, die als Kühl- und Konditionierungsmittel verwenden werden (ADR/RID 5.5.3.7.1)
Bei der Beförderung von Containern, die gekühlt oder konditioniert sind, muss die UN Nummer mit den Buchstaben UN vorangestellt und die im Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 angegebenen Benennung gefolgt vom dem Ausdruck „als Kühlmittel“ oder „als Konditionierungsmittel“ im Beförderungspapier angegeben werden. Beispiel: UN 1845 KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL
Zusätzliche Regelungen für umweltgefährdende Stoffe
Wenn ein Stoff der Klassen 1 bis 9 den Klassifizierungskriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 entspricht, muss im Beförderungspapier der zusätzliche Ausdruck „UMWELTGEFÄHRDEND“ oder „MEERESSCHADSTOFF/UMWELTGEFÄHREND“ angegeben sein. Diese zusätzliche Vorschrift gilt nicht für die UN-Nummer 3077 und 3082 und für die in Absatz 5.2.1.8.1 aufgeführten Ausnahmen. Für Beförderungen in einer Transportkette, die eine Seebeförderung einschließt, ist anstelle der Angabe „UMWELTGEFÄHRDEND“ die Angabe „MEERESSCHADSTOFF“ zugelassen.
Quelle: UIRR Gefahrgutinfo 2013
Auch die meisten Abfälle können im Kombinierten Verkehr befördert werden. Dabei müssen die abfallrechtlichen Vorschriften und - falls es sich bei dem zu befördernden Abfall auch um Gefahrgut handelt - ebenfalls die Gefahrgutvorschriften beachtet werden.
Deutschland
Mit der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (KrWG) ab 01. 06 2012 haben Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. Das neue KrWG unterscheidet nur nach der Gefährlichkeit der Abfälle. Es gibt dann in Deutschland keine Abfälle mehr die ohne Anzeige oder Erlaubnis befördert werden dürfen.
Italien
Rückverfolgbarkeit der Abfälle - SISTRI
Für die Rückverfolgbarkeit der Abfälle mittels SISTRI wurden die verpflichteten Subjekte mehrmals neu definiert. Das SISTRI ist für folgende Subjekte Pflicht:
- Körperschaften und Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, Ersterzeuger von gefährlichen Sonderabfällen aus den folgenden Tätigkeiten:
- Landwirtschaft und Agroindustrie, professionelle Fischerei und Aquakulturen
- Abbruch-, Bau- und Erdbewegungstätigkeiten
- industrielle Verarbeitungen
- handwerkliche Verarbeitungen
- Handelstätigkeiten
- Dienstleistungstätigkeiten
- Tätigkeiten aus dem Sanitätsbereich
- Körperschaften und Unternehmen, Ersterzeuger von gefährlichen Sonderabfällen, welche die Abfälle zwischenlagern;
- Körperschaften und Unternehmen, welche gewerbsmäßig gefährliche Sonderabfälle transportieren, einschließlich ausländischer Frächter, welche auf dem italienischen Gebiet tätig sind;
- Körperschaften und Unternehmen, welche gefährliche Haus- und Sonderabfälle behandeln, verwerten, entsorgen, handeln oder vermitteln, einschließlich "neue Erzeuger", welche gefährliche Abfälle behandeln oder erzeugen;
- im Falle von Intermodal-Transporten jene Subjekte, welchen die gefährlichen Sonderabfälle bis zur Übernahme von Seiten der Schiffs- oder Eisenbahnunternehmen oder des nachfolgenden Transportunternehmens anvertraut werden;
Erzeuger, Bewirtschafter, Vermittler und Händler von anderen als den oben genannten Abfällen, können auf freiwilliger Basis dem SISTRI beitreten.
Mit der Übergabe des Sattelaufliegers garantiert der Kunde, dass darin geladene Güter, die Anforderungen erfüllen die für den sicheren Kombinierten Verkehr verlangt werden.
Unter dem Begriff „sicher“ ist insbesondere zu verstehen, dass der Zustand des Sattelaufliegers und des Gutes einen sicheren Transport erlaubt. Flüssigkeiten oder Güter mit bestimmten Temperaturerfordernissen müssen in geeigneten Sattelaufliegern transportiert werden.
Die Verpackung und die Ladungssicherung müssen den ADR/RID Vorschriften entsprechen. Es sind die Vorschiften des ADR Absatzes 7.5.7.1 einzuhalten, wenn die Ladung laut der Norm EN 12195- 1:2010 (anwendbar für die Auslegung verschiedener Sicherungsverfahren zur Ladungssicherung für den Landtransport durch Straßenfahrzeuge oder Anhänger) gesichert ist. Für kombinierte Verkehre mit einem maritimen Teil müssen die IMO/ILO/UNECE Richtlinien für das Packen von Ladung in Beförderungseinheiten beachtet werden.
Hiermit soll eine Gefährdung oder Verunreinigung (Inhaltsverlust, Austritt von Dampf, Geruch) durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Ausläufe oder offene Domdeckel während des Bahntransportes vermieden werden.
Wenn der Sattelauflieger nicht den Versandbestimmungen entspricht, müssen die Mängel vor der Einfahrt in das Terminal behoben werden, ansonsten wird die Annahme des Sattelaufliegers durch das Terminal verweigert.
Sattelauflieger werden dem Straßenabholer erst übergeben, wenn dessen Identität gemäß den Prozeduren im Terminal geprüft (1.10 ADR/RID). Außerdem können zusätzliche Kontrollen vom Terminalbetreiber durchgeführt werden, insbesondere die Zulassungsbescheinigung des Sattelaufliegers / des Fahrzeuges, die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers und das Vorhandensein der schriftlichen Weisung im Fahrzeug.
Der Transportpreis ist abhängig von der Relation und dem Gesamtgewicht des Sattelaufliegers. Außerdem können wir für sie den Vor- und Nachlauf organisieren.
Zusätzlich können Nebengebühren für Leistungen wie zum Beispiel Abstellungen oder Gefahrgutzuschläge anfallen, die über den eigentlichen Transport hinausgehen.
Sind Sie Spediteur oder Frachtführer, dann unterbreiten wir Ihnen gern ein Angebot für den von Ihnen gewünschten Transport und Nebenleistungen.
Bitte schreiben Sie an sales@cargobeamer.com oder nutzen unser Onlineformular.
Bei Transporten können vor, während oder nach der Beförderung Nebengebühren anfallen, die im vereinbarten Transportpreis nicht enthalten sind und daher gesondert abgerechnet werden.
Abstellgebühren
Sattelauflieger können jeweils ein Kalendertag vor dem Versand und nach dem Empfang im Terminal abgestellt werden. Darüber hinaus werden je Kalendertag Abstellgebühren berechnet. Sonn- und gesetzliche Feiertage zählen nicht als Abstelltage.
Sattelauflieger mit Gefahrgut müssen am Versand- und Empfangstag angeleifert bzw. abgeholt werden.
Auftragsänderungen
Auftragsänderungen sind unter bestimmten Bedingungen kostenpflichtig, z.B. nach Buchung des Transportes oder wenn Leistungen im Terminal erbracht wurden. Diese Kosten werden nach Aufwand berechnet.
Beseitigung von Mängeln am Sattelauflieger
Werden an dem Sattelauflieger Mängel festgestellt, welche den Transport verhindern, z. B. beschädigte Plane oder nicht verschlossene Türen, Ladungsverschub, fehlende oder unzureichende Gefahrgut-Kennzeichnungen etc., können nach Absprache mit Ihnen erforderlichen Reparaturen, sofern möglich, durchgeführt werden. Die hierbei anfallenden Kosten werden stellen wir Ihnen in Rechnung.
Gefahrgutzuschlag
Die Dienstleister von CargoBeamer und Infrastrukturbetreiber verlangen für den besonderen Aufwand bei der Behandlung von Gefahrgutladeeinheiten Zuschläge. Diese Zuschläge werden in der Abrechnung gesondert ausgewiesen.
Stornogebühren
Wird ein gebuchter Sattelauflieger nicht im Terminal angeliefert oder erst nach Ladeschluss des Versandtages oder überhaupt nicht über das CargoBeamer Online Portal abgemeldet oder umgebucht, so wird hierfür eine Stornogebühr berechnet. Die Höhe ist in den Angeboten von CargoBeamer festgelegt.
Unsere Transportüberwachung und Traktionspartner kümmern sich um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Transporte, informiert Sie proaktiv über Unregelmäßigkeiten und ist gleichzeitig Ihr direkter Ansprechpartner.
Außerdem können Sie statusbezogene Meldung per Mail erhalten, z. B. "Sattelauflieger im Terminal eingegangen", "Zug ist abgefahren" etc.
Bei der Anlieferung Ihrer Sattelauflieger im Terminal werden die wichtigsten Sicherheitskriterien und Transportrichtlinien, die Vorgaben für die Beförderung von Gefahrgütern und von Abfällen geprüft.
Das Terminal-Check-in dient der Feststellung und Dokumentation vorhandener Beschädigungen oder Mängel der per Straße angelieferten Sattelauflieger für eine lückenlose und durchgängige Schadensdokumentation innerhalb der Transportkette.
Außerdem wird beim Check-in die Verlade- und Versandfähigkeit des Sattelaufliegers überprüft. Bei frühzeitiger Feststellung von Mängeln an den Sattelaufliegern können diese noch vor Ort rechtzeitig behoben werden und so ein Ausschluss des Sattelaufliegers vom Schienentransport vermieden werden.
Häufige Mängel oder Schäden, die zu einem Transportausschluss führen:
- Geöffnete oder nur unzureichend gesicherte Türen und Planen
- Beschädigungen der Zollschnüre oder fehlende Zollplomben
- Ladungsverschub, verursacht durch mangelhafte Ladungssicherung
- Fehlende Steckbretter bei Planenauflieger
In vereinzelten Fällen kann es zur Erhebung von Zuschlägen kommen, wobei Sie als Kunde jeweils vorab und mit größtmöglicher Transparenz informiert werden.
Ab dem Quartal Q3 / 2022 werden Zuschläge aufgrund gestiegener Energiepreise erhoben, da einige Dienstleister von CargoBeamer diese Mehrkosten an uns weitergeben. Eine entsprechende Auflistung der Zuschläge je Linie finden Sie hier.
Sie finden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hier oder anbei zum Download: